Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Soweit nichts anders schriftlich vereinbart ist, gelten nachstehende Bedingungen für unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Übrigen Bedingungen davon nicht betroffen.
2. Auftragsbestätigungen werden nur auf besonderen Wunsch erteilt. Im übrigen gilt die Ausführung des Auftrages als Auftrags- bestätigung.
3. Liefertermine jeder Art sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich zugesagt sind. Lieferfrist und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Frist die Lieferung das Werk oder das Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft erklärt wurde. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Alle Angaben über Größe, Menge und Gewicht sind als ungefähr anzusehen. Abweichungen in Rahmen des Handelsüblichen sind zulässig. Für unsere Lieferungen werden die jeweils am Versandtag geltenden Preise berechnet.
4. Wird aus nicht bei uns liegendem Grund weniger als die bestellte Ware abgenommen, so sind wir zu einer angemessenen Preisanhebung berechtigt. Das gleiche gilt, wenn in bestimmten Teillieferungen geliefert werden soll. Vereinbarungen wie „frei Haus", frei Empfangsstation" bedeuten nicht, daß der Übergang der Gefahr und der Übergang des Zeitpunktes der Lieferung erst bei Ablieferung erfolgt. Sofern der Käufer die Ware nicht selbst abholt oder ausdrücklich einen Spediteur bestimmt, gilt als vereinbart, daß wir einen Spediteur unserer Wahl beauftragen. Wir haften für den Spediteur sowie für alle betriebs- fremden Personen, deren wir uns bei der Abwicklung unserer Geschäfte bedienen nicht, es sei denn, daß wir bei der Auswahl und Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob fahrlässig außer acht gelassen haben. Bei der Abladung der Ware hat der Käufer dem Zustellpersonal behilflich zu sein. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Käufer alle mit dem Grenzübertritt der Ware zusammenhängenden Abgaben und Kosten. Werden nach der Vereinbarung des Preises Frachten, Abgaben oder sonstige Versandkosten geändert oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, daraus entsprechende Mehrbelastungen auf den Preis aufzuschlagen.
5. Beanstandungen der Ware können nur unverzüglich und nur solange geltend gemacht werden, als ein Teil der Ware unver- mischt sich noch in den Originalumschließungen befindet. Bei Mängelrüge ist eine Probe der beanstandeten Ware sofort unter genauer Kennzeichnung an die Lieferstelle einzusenden. Bei begründeter Mängelrüge nehmen wir die Ware zurück und ersetzen sie durch einwandfreie. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Alle anderen Ansprüche einschließ- lich Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Mängelrügen oder Schadensersatzansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Ansprüche durch uns.
6. Zahlung hat, wenn besondere schriftliche Abmachungen fehlen, sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Zahlungszielen hat die Zahlung so zu erfolgen, daß wir am Fälligkeitstag über den Rechnungsbetrag verfügen können. Zahlung hat unter Aus- schluß der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zu den vereinbarten Zahlungszielen zu erfolgen. Ein Skontoabzug auf neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Sind im Geschäftsverkehr mit dem Kunden Rechtsverfolgungskosten oder Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst zur Tilgung der Kosten und dann der Zinsen zu verwenden. Entgegenstehende Bestimmungen des Kunden bei der Zahlung bleiben unbeachtet. Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung an. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechselsteuer ist vom Käufer zu Übernehmen. Diskontspesen und etwaige sonstige Neben- kosten sind uns zu vergüten. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in banküblicher Höhe berechnet. Außerdem sind die für Mahnung und Einzug entstehenden Kosten zu erstatten. Im Fall der Nichtabnahme bestellter Ware sind wir berechtigt, einen Betrag von mindestens 15 % auf den Wert dieser Ware für bereits aufgewendete Spesen und Kosten sowie entgangenen Gewinn zu fordern. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen.
7. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbe- sondere auch bis zur Einlösung aller vom Käufer in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechsel. unser Eigentum, (Vorbehalts- ware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist die Vorbehaltsware durch den Käufer gegen die üblichen Risiken zu versichern.
8. Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Ort, ab welchem die Lieferung durch uns erfolgt. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz unsrer Firma. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Neu-Ulm. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Dies gilt auch für alle, die für die Verpflichtung des Käufers haften. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, daß Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden und wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik verlegt, oder sein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Alle Preise sind EURO-Nettopreise ab Lager zuzüglich Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer

